ANONYME BESTATTUNG



Bei einer anonymen Bestattung wird die Urne des Verstorbenen auf einem Friedhof ohne Grabstein oder anderer namentlicher Kennzeichnung beigesetzt. Eine persönliche Grabstätte oder Gedenkstätte gibt es im Falle einer anonymen Bestattung nicht. Die Beisetzung kann bei dieser Bestattungsform sowohl mit, als auch ohne die Angehörigen stattfinden.

Gründe für eine anonyme Bestattung sind Kostennot der Angehörigen, der Wunsch den Angehörigen die jahrelange Grabpflege zu ersparen oder auch die räumliche Entfernung der Angehörigen. Die Wahl einer anonymen Beisetzung sollte man sich genau überlegen, um sicher zu sein, dass dies auch wirklich die geeignete Bestattungsform ist.

Da es bei dieser Bestattung keine persönliche Grabstätte gibt, ist es für die Angehörigen schwerer mit ihrer Trauer umzugehen und den Verlust zu verarbeiten.

Quelle: Besatter in Deutschland



RECHTLICHER HINWEIS : Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Veröffentlichung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite eventuell mit zu verantworten hat. Dies kann, laut Landesgericht, nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Daher betonen wir an dieser Stelle, dass für alle Links auf unserer WebSite ausdrücklich gilt: Wir haben keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte von gelinkten Seiten und nehmen hiermit ausdrücklich Abstand von den Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer WebSite und machen uns deren Inhalte in keiner Weise zu eigen. Diese Erklärung gilt für jede einzelne Linkeinbindung, die nach außerhalb unserer eigenen Domains führt. Sollten wir des weiteren mit dem Inhalt unserer WebSite gegen bestehendes Copyright verstoßen, so ist dies nicht mit Absicht geschehen. Schreiben Sie uns in einem solchen Fall eine Mail, damit wir die Inhalte entfernen können.
Die Daten sind laufend von Änderungen betroffen. Trotz ständiger Aktualisierung kann für ihre Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Alle Verzeichnisse erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.